Wann darf mein Vermieter Haustiere verbieten? 5 wichtige Regeln für dich!

Die kurze Antwort auf deine Frage, ob dein Vermieter Haustiere verbieten darf, lautet: Es kommt darauf an. Es gibt keine pauschale Regelung, aber dein Vermieter hat nicht immer freie Hand. Als Mieter hast du Rechte, die du kennen solltest, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Lass uns das mal genauer beleuchten, damit du weißt, woran du bist.

1. Das Grundprinzip: Verbot oder Erlaubnis?

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass das Thema Haustiere im Mietrecht oft ein Graubereich ist. Es gibt kein Gesetz, das generell besagt, dass Haustiere immer erlaubt oder immer verboten sind. Stattdessen hängt vieles von deinem Mietvertrag und der jeweiligen Situation ab. Stell dir vor, du ziehst in eine neue Wohnung und möchtest deinen Goldfisch mitnehmen – das ist eine andere Situation, als wenn du dir einen Rottweiler anschaffen möchtest. Der Gesetzgeber versucht hier, die Interessen von Mietern und Vermietern auszugleichen. Es geht darum, ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen, ohne dass eine Seite übermäßig benachteiligt wird.

1.1 Kleintiere sind fast immer erlaubt

Fangen wir mit den guten Nachrichten an: Bestimmte Haustiere sind in der Regel immer erlaubt, auch wenn dein Mietvertrag ein generelles Tierhaltungsverbot enthält. Hier sprechen wir von sogenannten Kleintieren. Dazu zählen zum Beispiel Wellensittiche, Kanarienvögel, Meerschweinchen, Hamster, Zierfische oder auch Schildkröten. Das Besondere an diesen Tieren ist, dass sie üblicherweise keine Belästigung für andere Mieter darstellen und auch keine Schäden an der Mietsache verursachen. Sie bleiben meist in ihren Käfigen oder Aquarien und beeinflussen das Wohnklima im Haus nicht wesentlich. Dein Vermieter kann dir die Haltung solcher Tiere also nicht ohne Weiteres untersagen. Wenn er es trotzdem versucht, kannst du dich darauf berufen, dass dies eine unzulässige Einschränkung deiner persönlichen Lebensgestaltung ist, die nicht durch den Mietvertrag aufgehoben werden kann.

1.2 Hund und Katze: Der Knackpunkt vieler Mietverträge

Jetzt wird es spannend, denn bei Hunden und Katzen sieht die Sache anders aus. Diese Tiere fallen nicht unter die Kategorie der Kleintiere. Sie können potenziell Lärm verursachen, das Treppenhaus verschmutzen, Allergien bei Nachbarn auslösen oder auch die Substanz der Wohnung (z.B. durch Kratzspuren) beeinträchtigen. Daher sind sie oft der Stein des Anstoßes. Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die die Haltung von Hunden und Katzen explizit regeln. Es gibt verschiedene Arten von Klauseln, die wir uns gleich noch genauer ansehen werden. Wichtig ist, dass hier eine Abwägung der Interessen stattfindet. Dein Wunsch, einen Hund oder eine Katze zu halten, muss mit den Interessen des Vermieters und der anderen Mieter vereinbar sein. Eine pauschale Ablehnung kann aber auch hier unwirksam sein, wie wir noch lernen werden.

1.3 Exotische Tiere und Co.: Besondere Fälle

Was ist mit Tieren, die weder Kleintiere noch klassische Hunde oder Katzen sind? Stell dir vor, du möchtest eine Schlange, einen Leguan oder vielleicht sogar ein Frettchen halten. Hier wird die rechtliche Lage noch komplexer. Oft wird bei solchen Tieren eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Es kommt darauf an, ob von dem Tier eine Gefahr ausgeht, ob es artgerecht gehalten werden kann und ob es andere Mieter stört. Ein giftiger Skorpion ist natürlich etwas anderes als ein kleiner Gecko. In solchen Fällen ist es immer ratsam, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die Situation offen zu besprechen, bevor du dir ein solches Tier anschaffst. Im Zweifel könnte ein Vermieter hier ein Verbot eher durchsetzen, wenn ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder des Wohnfriedens bestehen.

Wenn du dich fragst, wann dein Vermieter Haustiere verbieten darf, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Oftmals hängt es von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Du solltest auch wissen, dass es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben kann, die dir das Halten von Haustieren ermöglichen. Ein verwandter Artikel, der dir helfen kann, deine Rechte besser zu verstehen, ist der über Umzugsschäden durch Speditionen. Du kannst ihn hier lesen: Wie du bei Umzugsschäden durch Speditionen rechtlich abgesichert bist.

2. Klauseln im Mietvertrag: Was darf dein Vermieter schreiben?

tenant pet restrictions landlord rights

Die Formulierungen in deinem Mietvertrag sind entscheidend. Dein Vermieter kann nicht einfach irgendetwas reinschreiben und erwarten, dass es Gültigkeit hat. Das Mietrecht schützt dich als Mieter vor unangemessenen Benachteiligungen. Es gibt verschiedene Arten von Klauseln, und nicht alle davon sind wirksam. Es lohnt sich also, einen genauen Blick in deinen Vertrag zu werfen.

2.1 Das generelle Tierhaltungsverbot: Oft unwirksam

Viele ältere Mietverträge enthalten eine Klausel, die besagt: „Die Haltung von Haustieren ist generell verboten.“ Oder: „Das Halten von Tieren aller Art ist untersagt.“ Solche pauschalen Verbote sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Regel unwirksam. Der BGH hat entschieden, dass ein solches generelles Verbot den Mieter unangemessen benachteiligt, weil es selbst die Haltung von Kleintieren, die ja unproblematisch sind, untersagt. Wenn dein Mietvertrag eine solche Klausel enthält, bedeutet das, dass sie komplett unwirksam ist. In diesem Fall gibt es im Prinzip keine vertragliche Regelung zur Tierhaltung, und es greift stattdessen der Grundsatz der „generellen Erlaubnis mit Einzelfallprüfung“. Das heißt, dein Vermieter muss dann begründen, warum er ein bestimmtes Tier in deinem Fall nicht möchte, und kann nicht pauschal ablehnen.

2.2 Die Erlaubnis unter Vorbehalt: Der Regelfall

Häufiger und auch wirksamer sind Klauseln, die die Tierhaltung unter einen Vorbehalt stellen. Solche Formulierungen lauten zum Beispiel: „Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.“ Oder: „Haustiere, die nicht unter Kleintiere fallen, dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.“ Diese Klauseln sind grundsätzlich wirksam. Sie geben dem Vermieter das Recht, im Einzelfall zu prüfen, ob die Haltung eines bestimmten Tieres in der Wohnung und im Haus vertretbar ist. Dein Vermieter darf seine Zustimmung aber nicht willkürlich verweigern. Er muss eine sachliche Begründung haben, wenn er ablehnt. Das ist der wichtige Punkt! Hier kommt es dann auf eine Interessenabwägung an, die wir uns gleich genauer ansehen werden.

2.3 Die „Erlaubnis kann widerrufen werden“-Klausel

Manchmal findest du auch Formulierungen, die besagen, dass eine erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen werden kann, wenn es zu Problemen kommt. Zum Beispiel: „Die erteilte Erlaubnis zur Hundehaltung kann widerrufen werden, wenn es zu erheblichen Belästigungen der Nachbarn oder Schäden an der Mietsache kommt.“ Solche Klauseln sind ebenfalls grundsätzlich wirksam. Sie sollen den Vermieter und die anderen Mieter schützen, falls sich das Tier als Problemfall erweist. Das ist fair, denn niemand möchte unter einem ständig bellenden Hund leiden oder kaputte Türen hinnehmen müssen. Wichtig ist hier, dass der Widerruf nur bei erheblichen Gründen erfolgen darf und nicht willkürlich geschehen kann. Der Vermieter muss also beweisen, dass es tatsächlich zu solchen Problemen gekommen ist.

3. Die Interessenabwägung: Wann darf dein Vermieter wirklich „Nein“ sagen?

Photo tenant pet restrictions landlord rights

Wenn dein Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält, die die Zustimmung des Vermieters erfordert, kommt es zur sogenannten Interessenabwägung. Dein Vermieter darf seine Zustimmung nicht einfach so verweigern. Er muss deine Interessen als Tierhalter mit seinen eigenen Interessen (z.B. Schutz des Eigentums, Werterhalt) und den Interessen der anderen Mieter (z.B. Ruhe, Sicherheit, Hygiene) abwägen. Nur wenn seine Gründe schwerer wiegen als deine Gründe, darf er ablehnen. Hier sind einige Punkte, die bei dieser Abwägung eine Rolle spielen:

3.1 Größe, Art und Wesen des Tieres

Die erste und offensichtlichste Frage ist: Um welches Tier geht es überhaupt? Ein kleiner, ruhiger Mops wird anders bewertet als ein großer, bellfreudiger Schäferhund. Auch die Rasse kann eine Rolle spielen, insbesondere bei sogenannten Listenhunden, bei denen bestimmte Auflagen zur Haltung bestehen können. Das Wesen des Tieres ist ebenfalls wichtig: Ist es gut erzogen, ruhig, stubenrein? Oder ist es notorisch laut, aggressiv oder unsauber? Ein Vermieter kann berechtigte Bedenken haben, wenn ein Tier als gefährlich eingestuft wird oder eine hohe Wahrscheinlichkeit für Lärm oder Verschmutzung besteht. Es geht nicht darum, ein Tier aufgrund seiner Rasse zu diskriminieren, sondern um eine realistische Einschätzung des potenziellen Einflusses auf das Mietobjekt und die Hausgemeinschaft.

3.2 Anzahl der Tiere

Eine Katze ist meist kein Problem, aber was ist mit drei Katzen? Oder fünf? Die Anzahl der Tiere kann ebenfalls ein wichtiger Faktor sein. Mehrere Tiere erhöhen das Risiko von Lärm, Geruch oder Schäden. Auch die Belastung der Wohnung (z.B. durch Haare, Verschmutzungen) steigt mit der Anzahl der Tiere. Es gibt keine feste Obergrenze, aber bei einer unverhältnismäßig hohen Anzahl an Tieren, die nicht zur Größe der Wohnung passen, kann der Vermieter durchaus berechtigte Einwände haben. Es ist ein Unterschied, ob du in einer großen Erdgeschosswohnung mit Garten zwei kleine Hunde hältst, oder in einer 1-Zimmer-Wohnung im 4. Stock ohne Balkon fünf Katzen.

3.3 Persönliche Verhältnisse des Mieters

Auch deine persönlichen Verhältnisse können eine Rolle spielen. Bist du berufstätig und das Tier wäre den ganzen Tag allein? Hast du genügend Zeit und Platz, um das Tier artgerecht zu halten? Dies ist zwar schwieriger für den Vermieter zu beurteilen und noch schwieriger zu begründen, kann aber im Rahmen der Gesamtbetrachtung einfließen. Zum Beispiel, wenn ein Tier bekanntermaßen sehr viel Auslauf braucht und du in einer Wohnung ohne Garten lebst und keine Möglichkeiten für regelmäßige Spaziergänge hast. Auch die Fähigkeit des Halters, das Tier unter Kontrolle zu halten, kann eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um potenzielle Belästigungen anderer Mieter geht.

3.4 Lage, Größe und Beschaffenheit der Wohnung

Eine Erdgeschosswohnung mit direktem Gartenzugang ist für einen Hund oft besser geeignet als eine kleine Wohnung im obersten Stockwerk ohne Aufzug. Die Größe der Wohnung spielt eine Rolle, da große Tiere in kleinen Räumen schneller zu Schäden oder Überforderung führen können. Auch die Beschaffenheit des Hauses kann relevant sein. Ist es ein Mehrparteienhaus mit hellhörigen Wänden oder ein Einfamilienhaus? In einem Haus mit vielen kleinen Wohnungen, die eng beieinander liegen, sind die Bedenken bezüglich Lärm oft größer als in einem freistehenden Haus.

3.5 Belästigung von Nachbarn und Allergien

Dies ist ein sehr häufiger und wichtiger Punkt. Wenn ein Nachbar eine Tierhaarallergie hat, kann das ein berechtigter Grund für eine Ablehnung sein, insbesondere wenn es sich um einen Gemeinschaftsbereich wie das Treppenhaus handelt. Auch Lärm durch ständiges Bellen oder Miauen kann eine erhebliche Belästigung darstellen. Dein Vermieter hat die Pflicht, den Hausfrieden zu wahren und die Interessen aller Mieter zu schützen. Wenn absehbar ist, dass dein Tier eine erhebliche Störung für andere Mieter darstellen würde, kann das ein valider Grund für eine Ablehnung sein. Hier ist es oft hilfreich, proaktiv das Gespräch mit dem Vermieter und den Nachbarn zu suchen.

3.6 Frühere Vorfälle und Erfahrungen

Hattest du in der Vergangenheit bereits ein Tier, das Probleme verursacht hat? Oder gibt es im Haus bereits Tiere, die für Ärger sorgen? Solche Erfahrungen können die Entscheidung des Vermieters beeinflussen. Wenn es in der Vergangenheit Beschwerden über ein Tier in der Wohnung gab, kann der Vermieter vorsichtiger sein, einem neuen Tier zuzustimmen. Auch wenn in dem Haus bereits viele Hunde leben und es dadurch zu Lärmproblemen kommt, könnte dies ein Argument gegen weitere Tierhaltung sein.

4. Was tun, wenn dein Vermieter „Nein“ sagt?

Dein Vermieter hat seine Zustimmung verweigert, und du bist der Meinung, er hat Unrecht? Keine Panik, du hast Optionen. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und die nächsten Schritte wohlüberlegt zu gehen.

4.1 Die schriftliche Anfrage und Begründung

Zuerst solltest du deinen Vermieter schriftlich um die Erlaubnis zur Tierhaltung bitten. Schildere dabei, um welches Tier es sich handelt, wie es gehalten werden soll (z.B. stubenrein, gut erzogen) und welche Maßnahmen du ergreifst, um Belästigungen zu vermeiden. Wenn dein Vermieter dann ablehnt, verlange eine schriftliche Begründung. Eine mündliche Absage ist schwer beweisbar. Die schriftliche Begründung ist wichtig, weil sie die Basis für eine eventuelle Anfechtung bildet. So kannst du prüfen, ob seine Gründe tatsächlich sachlich und nachvollziehbar sind.

4.2 Die Beweislast liegt beim Vermieter

Denke daran: Wenn eine wirksame Mietvertragsklausel die Zustimmung des Vermieters erfordert, liegt die Beweislast bei ihm. Das bedeutet, er muss beweisen, dass seine Ablehnung gerechtfertigt ist. Er muss plausible Gründe nennen können, warum die Tierhaltung in deinem speziellen Fall unzumutbar ist. Er kann sich nicht einfach auf „ich mag keine Tiere“ berufen. Wenn er keine stichhaltigen Gründe vorbringen kann, stehen deine Chancen gut.

4.3 Mediation oder Schlichtung

Kriterium Beschreibung Relevanz für dich
Art des Haustiers Vermieter können bestimmte Tiere verbieten, z.B. exotische oder gefährliche Tiere. Du solltest prüfen, ob dein Haustier in der Hausordnung erlaubt ist.
Größe und Anzahl Manchmal wird die Anzahl oder Größe der Tiere begrenzt, um Lärm und Schäden zu vermeiden. Wenn du mehrere oder große Tiere hast, kann der Vermieter Einschränkungen machen.
Hausordnung Die Hausordnung kann Regeln zum Halten von Haustieren enthalten. Du solltest die Hausordnung lesen, um zu wissen, was erlaubt ist.
Gesetzliche Regelungen Grundsätzlich darf der Vermieter Haustiere nicht ohne triftigen Grund verbieten. Du hast Rechte, wenn dein Haustier keine Belästigung darstellt.
Triftiger Grund Lärmbelästigung, Allergien anderer Mieter oder Schäden können Gründe für ein Verbot sein. Wenn dein Haustier Probleme verursacht, kann der Vermieter eingreifen.
Einverständnis des Vermieters Für viele Haustiere brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Frag immer vorher nach, um Konflikte zu vermeiden.

Bevor du den rechtlichen Weg beschreitest, kann es sinnvoll sein, eine Mediation oder Schlichtung in Betracht zu ziehen. Ein unabhängiger Dritter kann oft helfen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Das kann die Beziehung zum Vermieter schonen und ist oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Vielleicht kannst du Zugeständnisse machen, wie z.B. eine Haftpflichtversicherung für das Tier nachweisen, oder zusichern, dass bestimmte Regeln im Haus eingehalten werden.

4.4 Rechtliche Schritte: Mieterverein oder Anwalt

Wenn alle Stricke reißen und du der Meinung bist, dass dein Vermieter die Erlaubnis zu Unrecht verweigert, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Der erste Anlaufpunkt wäre oft ein Mieterverein. Dort bekommst du rechtliche Beratung und Unterstützung. Sie können deinen Mietvertrag prüfen und die Situation einschätzen. Im Notfall kannst du auch einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Dieser kann ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen oder sogar eine Klage einreichen, um die Erlaubnis zur Tierhaltung gerichtlich durchzusetzen. Bedenke aber, dass ein Gerichtsverfahren teuer und langwierig sein kann.

Wenn du dich fragst, wann dein Vermieter Haustiere verbieten darf, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen. In vielen Fällen hängt es von den spezifischen Regelungen im Mietvertrag ab. Du kannst auch einen Blick auf einen verwandten Artikel werfen, der sich mit dem Thema Streitwert beschäftigt, um mehr über die rechtlichen Aspekte zu erfahren. Dieser Artikel könnte dir helfen, die Situation besser einzuschätzen und deine Rechte zu kennen. Schau dir den Artikel hier an: Streitwert.

5. Was du selbst tun kannst, um Ärger zu vermeiden

Unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen gibt es einiges, was du tun kannst, um eine gute Basis zu schaffen und Konflikte mit deinem Vermieter oder den Nachbarn zu vermeiden. Proaktivität und Rücksichtnahme sind hier Gold wert.

5.1 Das Gespräch suchen

Der beste Weg, Konflikte zu vermeiden, ist die offene Kommunikation. Sprich mit deinem Vermieter, bevor du dir ein Haustier anschaffst (es sei denn, es ist ein Kleintier). Erkläre ihm, welches Tier du dir wünschst, wie du es halten möchtest und welche Maßnahmen du triffst, um Probleme zu vermeiden. Vielleicht kannst du ihm Fotos zeigen oder von guten Erfahrungen mit dem Tier berichten. Auch mit den Nachbarn solltest du das Gespräch suchen, um eventuelle Bedenken (z.B. Allergien) im Vorfeld abzuklären. Zeige dich kooperativ und verständnisvoll.

5.2 Verantwortungsvolle Tierhaltung

Das A und O ist eine verantwortungsvolle Tierhaltung. Das bedeutet:

  • Erziehung: Ein gut erzogener Hund, der auf Kommandos hört und nicht permanent bellt, ist für alle angenehmer.
  • Hygiene: Achte darauf, dass dein Tier stubenrein ist und keine unangenehmen Gerüche in der Wohnung entstehen. Sammle Hundekot immer auf, wenn du mit deinem Tier draußen bist.
  • Schutz vor Schäden: Kümmere dich darum, dass dein Tier keine Schäden an der Wohnungseinrichtung oder am Haus verursacht. Kleine Kätzchen neigen zum Kratzen, biete ihnen Kratzbäume an.
  • Lärmvermeidung: Versuche, Lärm durch dein Tier so gut wie möglich zu unterbinden, insbesondere zu Ruhezeiten.
  • Artgerechte Haltung: Stelle sicher, dass dein Tier artgerecht gehalten wird und nicht unterfordert oder gelangweilt ist, was zu Verhaltensproblemen führen kann.

5.3 Tierhaftpflichtversicherung abschließen

Eine Tierhaftpflichtversicherung ist für Hunde in vielen Bundesländern Pflicht, aber auch für andere Tiere, die potenziell Schäden verursachen könnten, sehr empfehlenswert. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn dein Tier einen Schaden anrichtet – sei es, dass es die Tapete zerkratzt oder jemandem beim Spielen einen Schubs gibt, der zu einem Sturz führt. Das gibt dir und deinem Vermieter ein Gefühl der Sicherheit. Wenn du deinem Vermieter bei der Anfrage direkt eine Kopie der Versicherungspolice vorlegen kannst, kann das seine Bereitschaft zur Zustimmung erhöhen.

5.4 Zusicherungen machen

Manchmal hilft es, deinem Vermieter konkrete Zusicherungen zu machen. Zum Beispiel könntest du anbieten:

  • Deinen Hund beim Verlassen der Wohnung immer anzuleinen.
  • Dafür zu sorgen, dass das Tier nicht unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsräumen ist.
  • Im Falle von Schäden an der Mietsache umgehend für deren Beseitigung aufzukommen.
  • Deinem Vermieter oder den Nachbarn eine Kontaktperson für den Notfall zu nennen, falls du einmal nicht erreichbar bist.

Solche Angebote zeigen, dass du dir Gedanken gemacht hast und verantwortungsvoll mit der Situation umgehst. Sie können helfen, Bedenken deines Vermieters auszuräumen und ihm die Entscheidung leichter zu machen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage der Haustierhaltung im Mietrecht komplex ist und selten eine einfache Ja- oder Nein-Antwort zulässt. Mit dem Wissen um deine Rechte und einer proaktiven, verantwortungsvollen Herangehensweise kannst du jedoch viel erreichen und das Zusammenleben mit deinem geliebten Vierbeiner in der Mietwohnung meist gut regeln.

FAQs

Wann darf mein Vermieter Haustiere verbieten?

Dein Vermieter darf Haustiere verbieten, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt ist. Auch wenn keine Regelung im Vertrag vorhanden ist, kann er unter bestimmten Umständen ein Verbot aussprechen, beispielsweise wenn die Tiere die Wohnung oder das Haus beschädigen könnten oder andere Mieter belästigen.

Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn ich ein Haustier halten möchte?

Als Mieter hast du das Recht, Haustiere zu halten, sofern dies nicht im Mietvertrag ausgeschlossen ist. Du kannst deinen Vermieter um Erlaubnis bitten, und er muss einen triftigen Grund angeben, wenn er diese verweigert. In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine schriftliche Anfrage zu stellen.

Wie kann ich meinen Vermieter überzeugen, mir ein Haustier zu erlauben?

Um deinen Vermieter zu überzeugen, kannst du ihm anbieten, eine Kaution für mögliche Schäden zu hinterlegen oder zu versichern, dass du für die Sauberkeit und Ruhe des Tieres sorgst. Es kann auch hilfreich sein, Referenzen von vorherigen Vermietern vorzulegen, die bestätigen, dass du ein verantwortungsvoller Tierhalter bist.

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis ein Haustier halte?

Wenn du ohne Erlaubnis ein Haustier hältst, kann dein Vermieter rechtliche Schritte einleiten, die bis zur Kündigung des Mietverhältnisses führen können. Es ist wichtig, die Regelungen deines Mietvertrags zu beachten, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Haustiere?

Ja, für bestimmte Haustiere, wie beispielsweise Hunde oder Katzen, können spezielle Regelungen gelten. In vielen Mietverträgen sind diese Tiere explizit erwähnt, und es kann zusätzliche Anforderungen geben, wie etwa eine Haftpflichtversicherung oder die Einhaltung von Leinenpflichten im Gemeinschaftsbereich.

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